§ 142.
Die Beschlüsse des Delegiertentags in den Angelegenheiten des § 140a Abs. 2 Z 8 sind dem Bundesminister für Justiz binnen vier Wochen mitzuteilen. Dieser hat sie aufzuheben, wenn sie Gesetzen oder Verordnungen widersprechen.
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2020
Gesetzesnummer
10001677
Dokumentnummer
NOR40015820
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