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Artikel II. RAO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.2.1919

Artikel II.

Von diesem Tage an sind die bisherige provisorische Rechtsanwaltsordnung vom 16. August 1849, Reichs-Gesetzblatt Nr. 364, sowie überhaupt alle Gesetze und Vorschriften, welche Gegenstände dieser Rechtsanwaltsordnung betreffen, in soweit sie mit den gegenwärtigen Bestimmungen nicht im Einklange stehen, aufgehoben.

Schlagworte

RGBl. Nr. 364/1849

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2020

Gesetzesnummer

10001673

Dokumentnummer

NOR40012423

Stichworte