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§ 769 ABGB

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2017

II. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung

1. Enterbung

Allgemeines

§ 769

Enterbung ist die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung.