II. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung
1. Enterbung
Allgemeines
§ 769
Enterbung ist die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung.
II. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung
1. Enterbung
Allgemeines
§ 769
Enterbung ist die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung.