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§ 751 ABGB

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2017

Abweichungen von der allgemeinen Erbfolge

§ 751

Abweichungen von der in diesem Hauptstück bestimmten gesetzlichen Erbfolge, insbesondere für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sind gesondert geregelt.