vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 5 ABGB

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1812

§ 5

Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte