§ 334
Ob einem redlichen Inhaber das Recht zustehe, seiner Forderung wegen die Sache zurück zu behalten, wird in dem Hauptstücke vom Pfandrechte bestimmt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 334
Ob einem redlichen Inhaber das Recht zustehe, seiner Forderung wegen die Sache zurück zu behalten, wird in dem Hauptstücke vom Pfandrechte bestimmt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)