auch die vorgemerkten Forderungen.
§ 299
Schuldforderungen werden durch die Sicherstellung auf ein unbewegliches Gut nicht in ein unbewegliches Vermögen verwandelt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
auch die vorgemerkten Forderungen.
§ 299
Schuldforderungen werden durch die Sicherstellung auf ein unbewegliches Gut nicht in ein unbewegliches Vermögen verwandelt.
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