§ 1366
Wenn das verbürgte Geschäft beendiget ist; so kann die Abrechnung und die Aufhebung der Bürgschaft gefordert werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1366
Wenn das verbürgte Geschäft beendiget ist; so kann die Abrechnung und die Aufhebung der Bürgschaft gefordert werden.
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