4) Hoffnungskauf.
§ 1275
Wer für ein bestimmtes Maß von einem künftigen Erträgnisse einen verhältnißmäßigen Preis verspricht, schließt einen ordentlichen Kaufvertrag.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
4) Hoffnungskauf.
§ 1275
Wer für ein bestimmtes Maß von einem künftigen Erträgnisse einen verhältnißmäßigen Preis verspricht, schließt einen ordentlichen Kaufvertrag.
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