Schenkungen unter Ehegatten und Verlobten;
§ 1246
Die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Schenkungen zwischen Ehegatten wird nach den für die Schenkungen überhaupt bestehenden Gesetzen beurtheilt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Schenkungen unter Ehegatten und Verlobten;
§ 1246
Die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Schenkungen zwischen Ehegatten wird nach den für die Schenkungen überhaupt bestehenden Gesetzen beurtheilt.
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