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§ 1054 ABGB

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1812

Erfordernisse des Kaufvertrages.

§ 1054

Wie die Einwilligung des Käufers und Verkäufers beschaffen seyn müsse, und welche Sachen gekauft und verkauft werden dürfen, dieses wird nach den Regeln der Verträge überhaupt bestimmt. Der Kaufpreis muß im barem Gelde bestehen, und darf weder unbestimmt, noch gesetzwidrig seyn.

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