Beschwerde an das Parlamentarische Datenschutzkomitee
§ 35f.
(1) Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Parlamentarischen Datenschutzkomitee, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gemäß § 35a Abs. 1 gegen die DSGVO oder gegen § 1 oder Artikel 2 1. Hauptstück verstößt. Dies gilt auch in Bezug auf Verarbeitungen gemäß § 35a Abs. 2, sofern für die Aufsicht über diese Verarbeitungen durch Landesverfassungsgesetz die Zuständigkeit des Parlamentarischen Datenschutzkomitees vorgesehen wurde.
(2) § 24 Abs. 2 bis 9 und Abs. 10 Z 1 sowie § 28 gelten sinngemäß.
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2024
Gesetzesnummer
10001597
Dokumentnummer
NOR40262702
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)