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Artikel II Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel (Bund – Burgenland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.5.1999

Artikel II

Bereich des Nationalparks

(1) Der Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel im Sinne dieser Vereinbarung umfaßt Flächen in den folgenden Nationalparkbereichen:

A), B)

Sandeck-Neudegg

C)

Illmitz-Hölle

D)

Zitzmannsdorfer Wiesen

E)

Waasen (Hansag)

F)

Apetlon-Lange Lacke

G)

Podersdorf-Karmazik

  

Zur Erläuterung der Lage der Nationalparkbereiche dient die Anlage 1, die einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bildet.

(2) Die im Absatz 1 genannten Flächen sind durch die in der Anlage 2, die einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bildet, genannten Pachtverträge bestimmt.

(3) Die allfällige Einbeziehung weiterer Nationalparkbereiche in den Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel bedarf einer gesonderten Vereinbarung der Vertragsparteien.

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2024

Gesetzesnummer

10001565

Dokumentnummer

NOR12017211

alte Dokumentnummer

N1199913352U

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