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Artikel 1 Übereinkommen über Staatenimmunität

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.9.1997

Artikel 1

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats ist die Anwendung des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität (BGBl. Nr. 432/1976, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 432/1992) auf Hongkong auf Grund einer Erklärung des Vereinigten Königreichs mit 1. Juli 1997 erloschen.

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