vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 Privilegien und Immunitäten - Sekretariat des Wassenaar Arrangements

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.7.1997

§ 3

Diese Verordnung tritt mit der endgültigen Beendigung des Informationsaustauschs im Rahmen des Wassenaar Arrangements außer Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)