Artikel 5
Schutz des Sitzbereiches
Die Republik Österreich wird alle geeigneten Maßnahmen treffen, um den Sitzbereich der Dienststelle vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Schutz des Sitzbereiches
Die Republik Österreich wird alle geeigneten Maßnahmen treffen, um den Sitzbereich der Dienststelle vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen.
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