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Einkommensteuerbefreiung, ehemaliges Personal der ESA

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1989

§ 0

Einkommensteuerbefreiung, ehemaliges Personal der ESA

Kurztitel

Einkommensteuerbefreiung, ehemaliges Personal der ESA

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 757/1988

Inkrafttretensdatum

01.01.1989

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER EUROPÄISCHEN WELTRAUMORGANISATION ÜBER DIE BEFREIUNG VON DER STAATLICHEN EINKOMMENSTEUER FÜR EHEMALIGE MITGLIEDER DES PERSONALS DER EUROPÄISCHEN WELTRAUMORGANISATION

StF: BGBl. Nr. 757/1988

Ratifikationstext

Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates gemäß § 1 Abs. 5 Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677, wurde hergestellt. Die Mitteilungen gemäß Art. II Abs. 1 des Abkommens wurden am 19. Dezember 1988 abgegeben. Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. II Abs. 1 mit 1. Jänner 1989 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung

und

die Europäische Weltraumorganisation, die durch das am 30. Mai 1975 in Paris zur Unterzeichnung aufgelegte und am 30. Oktober 1980 in Kraft getretene Übereinkommen *) gegründet worden ist -

IN DEM WUNSCHE, die Rechtsstellung ehemaliger Mitglieder des Personals der Europäischen Weltraumorganisation, die im Hoheitsgebiet der Republik Österreich ansässig sind, gegenüber der staatlichen Einkommensteuer zu regeln -

HABEN FOLGENDES VEREINBART:

______________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 95/1987

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