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Artikel 7 Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1988

ARTIKEL 7

Artikel 7

Voraussetzungen für die Mandatsausübung auf lokaler Ebene

1. Die Vorschriften über die Ausübung des Mandats sollen den gewählten lokalen Vertretern die freie Ausübung ihres Mandats gewährleisten.

2. Sie sollen eine angemessene finanzielle Entschädigung für durch Mandatsausübung entstandene Kosten sowie gegebenenfalls für Verdienstentgang oder ein Entgelt für geleistete Arbeit und eine entsprechende soziale Absicherung vorstellen.

3. Mit dem Mandat der lokalen Abgeordneten unvereinbare Ämter und Tätigkeiten können nur durch Gesetz oder grundlegende Rechtsprinzipien bestimmt werden.

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