S. auch § 30 Abs. 1 Z 2 und 3 sowie Abs. 2 und 3 ASGG.
Unvereinbarkeit
§ 28.
Ein fachkundiger Laienrichter darf nicht gleichzeitig
- 1. fachkundiger Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitgeber und aus dem Kreis der Arbeitnehmer sein oder
- 2. für einen im Instanzenzug übergeordneten Gerichtshof gewählt (entsandt) werden.
S. auch § 30 Abs. 1 Z 2 und 3 sowie Abs. 2 und 3 ASGG.
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2022
Gesetzesnummer
10000813
Dokumentnummer
NOR12011288
alte Dokumentnummer
N11985179580
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)