Artikel II
Dieses Abkommen tritt am 1. Juni 1983 in Kraft.
ZU URKUND DESSEN haben die beiderseitigen Vertreter der Regierung und des Fonds dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Wien, am 13. April 1983 in zweifacher Ausfertigung, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2023
Gesetzesnummer
10000766
Dokumentnummer
NOR12010638
alte Dokumentnummer
N1198315474S
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