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Artikel II Abkommen zwischen Österreich und dem OPEC-Fonds für Internationale Entwicklung betreffend die Umschreibung des Amtssitzes des Fonds

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1983

Artikel II

Dieses Abkommen tritt am 1. Juni 1983 in Kraft.

ZU URKUND DESSEN haben die beiderseitigen Vertreter der Regierung und des Fonds dieses Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Wien, am 13. April 1983 in zweifacher Ausfertigung, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2023

Gesetzesnummer

10000766

Dokumentnummer

NOR12010638

alte Dokumentnummer

N1198315474S

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