Anlage 1
— PROTOKOLL ÜBER NICHTENTDECKBARE SPLITTER (PROTOKOLL I)
Es ist verboten, eine Waffe zu verwenden, deren Hauptwirkung darin besteht, durch Splitter zu verletzten, die im menschlichen Körper durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können.
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2025
Gesetzesnummer
10000760
Dokumentnummer
NOR12010577
alte Dokumentnummer
N1198312792R
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