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Anlage 1 Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.12.1983

Anlage 1

— PROTOKOLL ÜBER NICHTENTDECKBARE SPLITTER (PROTOKOLL I)

Es ist verboten, eine Waffe zu verwenden, deren Hauptwirkung darin besteht, durch Splitter zu verletzten, die im menschlichen Körper durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können.

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2025

Gesetzesnummer

10000760

Dokumentnummer

NOR12010577

alte Dokumentnummer

N1198312792R

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