vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.8.1980

Artikel 1

(1) Die gesetzliche Regelung der Zuständigkeit zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Land als Dienstgeber und einem Vertragsbediensteten aus dem Dienstverhältnis sowie über das Bestehen oder Nichtbestehen des Dienstvertrages fällt gemäß Art. 21 Abs. 2 B-VG in die Zuständigkeit des Bundes.

(2) Die Erlassung dispositiver gesetzlicher Regelungen über die Arbeitszeit und über den Erholungsurlaub von Vertragsbediensteten der Länder fällt gemäß Art. 21 Abs. 2 B-VG in die Zuständigkeit der Länder.

(3) Die Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis von Vertragsbediensteten der Länder fällt in die Zuständigkeit des Bundes.

Schlagworte

Vollziehung des Dienstvertragsrechtes durch Gerichte, Landesbedienstete

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2022

Gesetzesnummer

10000699

Dokumentnummer

NOR12009875

alte Dokumentnummer

N11980166160

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte