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Artikel 51 Konsularvertrag zwischen Österreich und Bulgarien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.7.1976

ARTIKEL 51

Artikel 51

Andere zwischenstaatliche Verträge

Dieser Vertrag berührt nicht die Bestimmungen anderer Verträge, die eine oder beide Vertragsparteien im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages binden.

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