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§ 3 Verteilungsgesetz Polen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.2.1974

§ 3

Maßnahmen im Sinne des § 2 sind

  1. 1. polnische Rechtsvorschriften über die Nationalisierung;
  2. 2. polnische Rechtsvorschriften über die Reform in der Agrar- und Forstwirtschaft;
  3. 3. andere polnische Rechtsvorschriften;
  4. 4. Entscheidungen oder Beschlüsse polnischer Organe, welche die Entziehung von Eigentumsrechten sowie anderen österreichischen Rechten und Interessen zur Folge hatten.

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