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Artikel 1 Übereinkommen über die Hohe See

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.2.1974

Artikel 1

Unter „Hohe See“ sind alle Teile des Meeres zu verstehen, die nicht zum Küstenmeer oder zu den inneren Gewässern eines Staates gehören.

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2019

Gesetzesnummer

10000550

Dokumentnummer

NOR12007865

alte Dokumentnummer

N1197412918T

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