Artikel 6
Durch diesen Vertrag werden alle früheren Vereinbarungen zwischen den Vertragsstaaten über den Verlauf der österreichisch-schweizerischen Staatsgrenze aufgehoben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 6
Durch diesen Vertrag werden alle früheren Vereinbarungen zwischen den Vertragsstaaten über den Verlauf der österreichisch-schweizerischen Staatsgrenze aufgehoben.
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