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Artikel I Mitwirkung des Hauptausschusses des Nationalrates bei Angelegenheiten der in der Anlage zum ÖIG-Gesetz angeführten Gesellschaften und Prüfungsbefugnis des Rechnungshofes

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.

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