§ 8
Der Eigentumsübergang von Vermögenswerten auf Grund des Staatsvertrages begründet kein Erlöschen der Rechte und Verbindlichkeiten durch Vereinigung (§ 1445 ABGB.).
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§ 8
Der Eigentumsübergang von Vermögenswerten auf Grund des Staatsvertrages begründet kein Erlöschen der Rechte und Verbindlichkeiten durch Vereinigung (§ 1445 ABGB.).
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