Organe.
Artikel 7.
1. Als Hauptorgane der Vereinten Nationen werden geschaffen: eine Generalversammlung, ein Sicherheitsrat, ein Wirtschafts- und Sozialrat, ein Treuhandschaftsrat, ein Internationaler Gerichtshof und ein Sekretariat.
2. Gemäß der vorliegenden Satzung können Hilfsorgane geschaffen werden, die sich als notwendig erweisen.
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2022
Gesetzesnummer
10000276
Dokumentnummer
NOR12005361
alte Dokumentnummer
N1195611542T
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