Mitgliedschaft.
Artikel 3.
Ursprüngliche Mitglieder der Vereinten Nationen sind die Staaten, welche an der Konferenz der Vereinten Nationen über Internationale Organisation in San Francisco teilgenommen oder vorher die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Jänner 1942 unterzeichnet haben, und welche die vorliegende Satzung unterzeichnen und gemäß Artikel 110 ratifizieren.
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2022
Gesetzesnummer
10000276
Dokumentnummer
NOR12005357
alte Dokumentnummer
N1195611538T
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