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ARTIKEL 12 Satzung des Europarates

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.4.1956

ARTIKEL 12

Die Amtssprachen des Europarates sind Französisch und Englisch. Die Geschäftsordnungen des Ministerkomitees und der Beratenden Versammlung bestimmen die Umstände und Voraussetzungen, unter denen andere Sprachen verwendet werden können.

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