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Artikel 1. UNO-Charta

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.12.1955

Artikel 1.

Der durch die Satzung der Vereinten Nationen als das Hauptorgan der Rechtsprechung der Vereinten Nationen geschaffene Internationale Gerichtshof soll gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Statuts errichtet werden und seine Tätigkeit ausüben.

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2022

Gesetzesnummer

10000273

Dokumentnummer

NOR12005242

alte Dokumentnummer

N1195610449P

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