Artikel 2
Artikel 2. |
Wahrung der Unabhängigkeit Österreichs
Die Alliierten und Assoziierten Mächte erklären, daß sie die Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Österreichs, wie sie gemäß dem vorliegenden Vertrag festgelegt sind, achten werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)