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Artikel 2 StV Wien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.7.1955

Artikel 2

Artikel 2.

 

Wahrung der Unabhängigkeit Österreichs

Die Alliierten und Assoziierten Mächte erklären, daß sie die Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Österreichs, wie sie gemäß dem vorliegenden Vertrag festgelegt sind, achten werden.

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