i) Ausfertigungen in den Verfahren gemäß diesem Abschnitt
§ 56k
In den Verfahren gemäß den §§ 56c bis 56j sind alle Schriftsätze der Parteien des Verfahrens und Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes auch dem Präsidenten des Nationalrates zuzustellen.
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