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§ 11 Geo Gerichte

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2013

Justizverwaltungssachen

§ 11

(1) Die Justizverwaltungssachen werden in folgende Geschäftsgruppen zusammengefasst:

  1. 1. allgemeine Weisungen, Verfügungen und Belehrungen (§ 518);
  2. 2. Gutachten in Sachen der Gesetzgebung und Justizverwaltung, sonstige Angelegenheiten der Gesetzgebung, Vorschläge für Änderungen in der Einrichtung oder Besetzung der Gerichte oder in den Dienstvorschriften;
  3. 3. Angelegenheiten der Gerichtsorganisation; Amtstage;
  4. 4. Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Richter, Staatsanwälte, Richteramtsanwärter, Rechtspfleger, Bezirksanwälte und sonstigen Beamten, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten; Besetzungsvorschläge sowie das Amtskleid betreffende Angelegenheiten;
  5. 5. Angelegenheiten der fachmännischen und fachkundigen Laienrichter und Beisitzer, der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg sowie die Beeidigung der Börsenschiedsrichter;
  6. 6. Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Vertragsbediensteten und der sonstigen privatrechtlichen Bediensteten, soweit sie nicht in eine andere Gruppe fallen, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten;
  7. 7. Wahl und Wirkungskreis der Personalsenate, Geschäftsverteilung, Dienstzeit, Sonn-, Feiertags- und Nachtdienst, allgemeine Urlaubsangelegenheiten, Zusammensetzung von Kommissionen;
  8. 8. Angelegenheiten der Justiz-Ombudsstellen;
  9. 9. Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung sowie Prüfungssachen aller Art;
  10. 10. Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik;
  11. 11. Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten;
  12. 12. Reisegebühren;
  13. 13. Angelegenheiten der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsanwärter), der Verteidiger in Strafsachen und der Notare (Notariatskandidaten);
  14. 14. Haushaltsgebarung und Geldwirtschaft; Versorgung der Gerichte mit Amts- und Kanzleimaterial einschließlich der Gegenstände der inneren Einrichtung;
  15. 15. Unterbringung der Dienststellen, Bausachen, Hauserfordernisse, in bundeseigenen Gebäuden die Hausverwaltung, soweit sie dem Gerichtsvorsteher oder einem Bediensteten des Gerichtes übertragen ist;
  16. 16. Angelegenheiten der Justizanstalten und der Insassen, Haftentweichungen, soweit sie nicht mit einer Disziplinarangelegenheit (Z 11) behandelt werden;
  17. 17. Dienstaufsicht, amtliche Untersuchungen der Gerichte, Gebarungs- und Verrechnungsprüfung;
  18. 18. Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten, Angelegenheiten der Geschworenen und Schöffen, Angelegenheiten der Strafvollzugskommissionen;
  19. 19. Grundbuchsanlegung und ergänzung im Allgemeinen;
  20. 20. allgemeine Anordnungen über die Einbringung der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, Kosten und Geldstrafen, über das Gerichtserlagswesen und über die Verwahrung der Beweisgegenstände; Vollzugsgebühren nach dem VGebG;
  21. 21. Amtsbibliothek;
  22. 22. Archivwesen und Aktenvernichtung;
  23. 23. wiederkehrende Ausweise und Berichte, Statistik;
  24. 24. Medienangelegenheiten und sonstige Öffentlichkeitsarbeit;
  25. 25. Über- und Zwischenbeglaubigungen;
  26. 26. Begutachtung von Gesetzesentwürfen;
  27. 27. Entbindung von der Amtsverschwiegenheit;
  28. 28. Rechts- und Amtshilfeersuchen von Gerichten und anderen Stellen;
  29. 29. Angelegenheiten der Inneren Revision;
  30. 30. Rechtsschutzgesuche und Korrespondenzen;
  31. 31. Berichterstattung zu Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz, dem Organhaftpflichtgesetz und dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005 und zu Volksanwaltschafts-Anfragen sowie in Verfahren nach der EMRK;
  32. 32. Geschäftsgang, insbesondere Weisungen und Ausstellungen übergeordneter Rechtsmittelinstanzen;
  33. 33. Entscheidungen in Gebühren- und Kostensachen, insbesondere über Berichtigungsanträge und über Gesuche um Stundung und Nachlass;
  34. 34. Bestellung von Patientenanwälten und Kundmachung von Bewohnervertretern;
  35. 35. Angelegenheiten der Rechtspraktikanten und Rechtshörer;
  36. 36. Angelegenheiten von Eurojust sowie der Europäischen Justiziellen Netze (EJN) in Zivil- und Handelssachen und in Strafsachen;
  37. 37. Rechts- und Amtshilfeersuchen aus dem Ausland und an das Ausland sowie andere Auslandssachen, soweit sie nicht unter Z 25 oder Z 36 fallen;
  38. 38. Angelegenheiten der FEX Planungs- und Leitungseinheiten einschließlich der Vergütung nach dem VGebG;
  39. 39. sicherheitsrelevante Vorfälle;
  40. 40. Angelegenheiten des Revisorinnen- und Revisoreneinsatzes;
  41. 41. Sonstige Justizverwaltungssachen.

(2) Der Gerichtsvorsteher kann anordnen, dass nach Bedarf innerhalb der einzelnen Geschäftsgruppen Untergruppen gebildet werden.

(3) Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung, sofern Geschäftsstücke zu den Personalakten (§ 520) oder Akten über Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten (§ 519) gehören.

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