§ 5
Abschnitt V. |
(Anm.: Änderung der Verordnung des Staatsamtes für Volksaufklärung, für Unterricht und Erziehung und für Kultusangelegenheiten über die studentische Selbstverwaltung an den Hochschulen wissenschaftlicher und künstlerischer Richtung, StGBl. Nr. 170/1945.)
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