§ 15
Jedem Meldepflichtigen ist eine Bestätigung über die erfolgte Meldung nach dem Muster der Beilage 2 auszufolgen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Jedem Meldepflichtigen ist eine Bestätigung über die erfolgte Meldung nach dem Muster der Beilage 2 auszufolgen.
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