Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Art. 4 § 22 VerbotsG
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
18.2.1947 bis 18.02.1947 (BGBl. Nr. 25/1947)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.