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Artikel 1 Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.7.1928

Artikel 1

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 19. Juni 1928,

, folgenden Rechtssatz beschlossen:

Durch ein auf Grund des Artikels 12 des Bundes-Verfassungsgesetzes erlassenes Bundesgrundsatzgesetz, das nicht den Charakter eines Verfassungsgesetzes hat, dürfen eigene Bundesorgane, und sohin insbesondere nicht Bundespolizeibehörden mit der Vollziehung und sohin insbesondere auch nicht mit der Vollziehung auf dem Gebiete der Straßenpolizei, soweit sie sich nicht auf Bundesstraßen bezieht, betraut werden.

1. vgl. die mit der B-VG Novelle 1929 eingeführte Bestimmung des Art. 15 Abs. 4 B-VG!

2. vgl. Art. 2 B-VG

Schlagworte

Trennungsgrundsatz, Bundesstaatliches Prinzip, Trennung der Vollziehungsbereiche von Bund und Ländern

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2021

Gesetzesnummer

10000103

Dokumentnummer

NOR12002078

alte Dokumentnummer

N11928122790

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