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Anlage 3 StV St. Germain

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.7.1920

Anlage 3

— Besondere Erklärung.

Die österreichische Regierung verpflichtet sich für den Fall, daß die Regierungen der Vereinigten Staaten, Großbritanniens, Frankreichs und Italiens es verlangen sollten, die Ein-, Aus- und Durchfuhr aller Artikel zwischen Österreich und Ungarn wirksam untersagen und dieses Verbot bis zum Zeitpunkte der formellen Annahme der von den alliierten und assoziierten Regierungen vorgelegten Friedensbedingungen durch die ungarische Regierung aufrechtzuerhalten.

Die gegenwärtige Erklärung wurde in französischer, englischer und italienischer Sprache ausgefertigt, wobei der französische Text im Falle von Abweichungen maßgebend ist, und unterzeichnet zu Saint-Germain-en-Laye am zehnten September eintausendneunhundertneunzehn.

(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2023

Gesetzesnummer

10000044

Dokumentnummer

NOR12161800

alte Dokumentnummer

N1192019937S

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