Artikel 60.
Rumänien stimmt zu, daß in einen Vertrag mit den alliierten und assoziierten Hauptmächten Bestimmungen aufgenommen werden, die diese Mächte zum Schutze der Interessen der nationalen, sprachlichen und religiösen Minderheiten in Rumänien für notwendig erachten.
Rumänien stimmt ebenso zu, daß in einen Vertrag mit den alliierten und assoziierten Hauptmächten Bestimmungen aufgenommen werden, die sie zur Sicherung der freien Durchfuhr und einer gerechten Regelung des Handelsverkehrs der anderen Völker für notwendig erachten.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2023
Gesetzesnummer
10000044
Dokumentnummer
NOR12000953
alte Dokumentnummer
N1192019599S
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