Artikel 244.
Österreich erklärt, alle von ihm oder von der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie mit Rußland oder mit irgendeinem Staate oder irgendeiner Regierung, deren Gebiet früher einen Teil Rußlands bildete sowie mit Rumänien vor dem 28. Juli 1914 oder seit diesem Datum bis zum Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages geschlossenen Verträge, Übereinkommen oder Abmachungen als unwirksam anzuerkennen.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2023
Gesetzesnummer
10000044
Dokumentnummer
NOR12001147
alte Dokumentnummer
N1192019793S
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