Artikel 107.
Österreich ist für sein Teil damit einverstanden, daß die Seiner kaiserlichen Majestät dem Sultan durch das zu Konstantinopel am 29. Oktober 1888 unterzeichnete Überkommen hinsichtlich der freien Schiffahrt durch den Suezkanal, zuerkannten Befugnisse auf die Regierung Seiner britischen Majestät übergehen.
Es verzichtet auf jede Teilnahme an dem Gesundheits-, See- und Quarantänerat Ägyptens und ist für sein Teil mit dem Übergang der Befugnisse dieses Rates auf die ägyptischen Behörden einverstanden.
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2023
Gesetzesnummer
10000044
Dokumentnummer
NOR12000999
alte Dokumentnummer
N1192019645S
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