I. Abschnitt.
§ 1.
1. Alle Herrscherrechte und sonstige Vorrechte des Hauses Habsburg-Lothringen sowie aller Mitglieder dieses Hauses sind in Österreich für immerwährende Zeiten aufgehoben.
2. Verträge über den Anfall von Herrscherrechten über das Gebiet der Republik Österreich sind ungültig.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2022
Gesetzesnummer
10000038
Dokumentnummer
NOR12000690
alte Dokumentnummer
N1191912329P
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