Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 3 Abfassung von gerichtlichen Entscheidungen bei Verhinderung des Richters
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
19.12.1915 bis 30.04.2022 (BGBl. I Nr. 61/2022)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.