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Artikel 91. I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.1.1910

Fünfter Titel.

Schlußbestimmungen.

Artikel 91.

Dieses Übereinkommen tritt nach seiner Ratifikation für die Beziehungen zwischen den Vertragsmächten an die Stelle des Übereinkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle vom 29. Juli 1899.

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