Artikel 61.
Hat die Schiedsvereinbarung die zu gebrauchenden Sprachen nicht bestimmt, so wird darüber durch das Schiedsgericht entschieden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Hat die Schiedsvereinbarung die zu gebrauchenden Sprachen nicht bestimmt, so wird darüber durch das Schiedsgericht entschieden.
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