Artikel 1
I.
Das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns wird in vier Kreise, mit dem Sitze der Kreisbehörden in Linz, Ried, Steyer und Wels, eingetheilt.
Die Landeshauptstadt Linz bleibt unmittelbar der Statthalterei untergeordnet.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)